Gesetzliche Rahmenbedingungen

Schulbibliotheken an Pflichtschulen (APS)

Die Führung einer Schulbibliothek an Pflichtschulen ist in den meisten Bundesländern gesetzlich nicht geregelt. Die Umsetzung bzw. Ressourcenzuteilung obliegt der Schulleitung, wobei gegebenenfalls geltende Erlässe zu berücksichtigen sind.

 


 

Schulbibliotheken an höheren Schulen (AHS & BMHS)

Die Führung einer Schulbibliothek an höheren Schulen ist durch gesetzliche Vorgaben und Erlässe geregelt. Darüber hinaus sollen Richtlinien für die Einrichtung neuer bzw. den Umbau bestehender Schulbibliotheken helfen, die Qualität von Bibliotheken an höheren Schulen zu sichern.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Führung einer Schulbibliothek an höheren Schulen bilden:

Die ab dem Schuljahr 2014/15 neu eingestellten Lehrkräfte haben ein Optionsrecht zu entscheiden, ob Sie (mit Wirksamkeit ab 1.9.2015) dem alten oder dem neuen Dienstrecht unterliegen wollen. Neueinstellungen ab 1.9.2019 unterliegen zwingend dem neuen Dienstrecht. Lehrkräfte, die sich im alten Dienstrecht befinden, verbleiben in diesem. 

Gesetzlich geregelt sind Größenklassen, Einrechnungen von Nebenleistungen, wöchentliche Öffnungszeiten sowie der anzustrebende Medienbestand. Die Berechnung der Größenklassen (= Modellgrößen) erfolgt auf Basis der zu betreuenden Schüler/innen.

Die Vorgaben sind für alle mittleren und höheren Schulen im Wesentlichen gleich, es sind jedoch kleinere Unterschiede zu beachten.

 

 

Modellgröße 1
 

Modellgröße 2

Modellgröße 3


Anzahl der zu betreuenden Schüler/innen an AHS und Schulzentren, denen eine AHS angehört
 


bis 600


601-1.000


über 1.000


Anzahl der zu betreuenden Schüler/innen an BMHS
 

301-600

601-1.000

über 1.000


Öffnungszeiten
 

9h

11h

13,5h


Bestand
 

ca. 5.000 Medien

ca. 7.500 Medien

ca. 10.000 Medien

 


[1] Lehrverpflichtungsgruppe II