MODELLE

Allgemeine Pflichtschulen


Die Führung einer Schulbibliothek an Pflichschulen ist in den meisten Bundesländern nicht gesetzlich geregelt. Sie ist nicht an eine Mindestschüler/innenzahl gebunden, sondern obliegt den zuständigen Schulerhaltern (Gemeinde, Magistrat, usw.). 
Zwei Bundesländer verfügen über Erlässe, in denen die Ressourcenvergabe näher geregelt ist.

 

Allgemeinbildende höhere Schulen


An AHS und Schulzentren, denen eine AHS angehört:

Modell Schulbibliothek an höheren Schulen unter Mitarbeit von Schülerinnen und Schülern

Die Führung der Schulbibliothek ist nicht an eine Mindestschüler/innenzahl gebunden.

 

Bildungsanstalt für Elementarpädagogik/Sozialpädagogik

(inkl. Schulzentren, denen eine Bildungsanstalt und eine BMHS angehören)


An Bildungsanstalten für Elementarpädagogik oder Bildungsanstalten für Sozialpädagogik, sowie Schulzentren, denen eine Bildungsanstalt und eine BMS/BHS angehören:

Modell Schulbibliothek an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik/ Bildungsanstalten für Sozialpädagogik unter Mitarbeit von Schülerinnen und Schülern

Mindestschüler/innenzahl: 301

 

Berufsbildende mittlere und höhere Schulen


An BMS und BHS und Schulzentren, denen nur berufsbildende mittlere oder höhere Schulen angehören:

Modell Schulbibliothek an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

Mindestschüler/innenzahl: 301

 

Praxis-NMS und Praxishauptschulen


An Praxishauptschulen: Modell Schulbibliothek an Praxishauptschulen

An Praxis-NMS: Modell Schulbibliothek an Praxis-NMS

 

Schulen mit Abendschülerinnen und Abendschülern


Für alle Modelle der verschiedenen Schulformen erhöht sich das Ausmaß der einzurechnenden Nebenleistungen, wenn zum Betreuungsbereich der Schulbibliothek zusätzlich auch Abendschüler/innen gehören. Die Schulbibliothek hat in diesem Fall sowohl tagsüber, als auch an bestimmten Abenden Öffnungszeiten zu gewährleisten.